Corona Selbsttest

Seit dem 19.04.2021 besteht an hessischen Schulen eine Testpflicht. Ihre Kinder haben die Möglichkeit einen Selbsttest an der Schule durchzuführen. Gestern fand für ca. 30 % unserer Schüler der Mittelpunktgrundschule Haiger in der Notbetreuung der erste Test statt. Alle Kinder haben sich in der Schule testen lassen. Im Moment gibt es viele Beiträge in sozialen Medien zur Testpflicht. Wir möchten Ihnen gern aus Sicht als Lehrkräfte an der Mittelpunktgrundschule Haiger schildern, wie Tests bei uns ablaufen. Wir möchten hiermit eventuell nur Unsicherheiten abbauen und für Transparenz sorgen. Für uns alle ist klar, dass wir derzeitige Vorschriften und deren Umsetzungen nur in einem erforderlichen, hoffentlich schnell endenden Zeitraum, umsetzen.

Alle Eltern erhielten bereits in der letzten Woche einen Videoclip, in dem das Vorgehen genau und kindgemäß dargestellt wurde, mit der Bitte, den Film gemeinsam mit den Kindern anzusehen und den Testvorgang auch gerne mal mit ihnen zu üben. Auch wurden alle Eltern über ihre Klassenleitungen über das Vorgehen am Testtag informiert. Die Tests werden nicht durch die Lehrkräfte durchgeführt, sondern durch die Kinder selbst. Die Teststäbchen werden dabei auch nicht bis zur Schmerzgrenze und darüber hinaus in die Nase eingeführt, sondern ca. 2cm.

So lief die Selbsttestung an der Mittelpunktgrundschule ab:

  • In der Schule wurden die Kinder von der Lehrperson ihres Vertrauens und einer weiteren Lehrkraft begrüßt.
  • Sie erklärten in Ruhe das Vorgehen, ganz ohne Eile.
  • Mit „Probestäbchen“ konnten die Kinder zunächst einmal üben, wer wollte.
  • Es folgte der Test, jeweils mit Vorbild der Lehrkraft.
  • Nach dem abgeschlossenen Test kamen die Testkits in die vorbereiteten personalisierten Teststationen.
  • Alle Teststationen wurden vom Arbeitsplatz an einen gesonderten Platz gebracht, so dass die Kinder keinen weiteren Einblick auf den Test hatten.
  • Nun wurde eine Flitzepause eingelegt.
  • Nach ca. 10-15 min startete der reguläre Schulbetrieb.

Die Einwilligungserklärung finden Sie hier als Download: