Corona
In diesem Bereich finden Sie ab sofort aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus an der MPGS Haiger. Außerdem können Sie hier die entsprechenden Elternbriefe downloaden.
Hygieneplan Stand April 2022
Hygieneplan Stand September 2021
Hygieneplan Stand August 2021
Hygieneplan Stand Mai 2021
Hygieneplan Stand Februar 2021
Hier finden Sie den aktuellsten Hygieneplan der Schule:
Regelungen Schulbetrieb vom 11.1.-31.1.2021
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie dem Schreiben vom Kultusminister Professor Lorz in der Anlage entnehmen können, wird die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler vom 11.1.-31.01.2021 ausgesetzt. Das heißt, die Schule ist geöffnet. Sie entscheiden jedoch, ob Sie Ihr Kind zu Hause im Distanzunterricht betreuen, oder ob ihr Kind in der Schule am Präsenzunterricht teilnimmt. Natürlich sind die Entscheidungen der Aussetzung des Präsenzunterrichts im Hinblick auf Kontaktreduzierungen getroffen worden um das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Deshalb bitte ich Sie bei der Entscheidung, ob Ihr Kind am Präsenzunterricht oder am Distanzunterricht teilnimmt, um Augenmaß.
Um Kontakte zu minimieren, wird der Unterricht auf Jahrgangsstufe in festen Lerngruppen organisiert. Der Unterricht wird nach Stundenplan einer jeder Klasse stattfinden. Lediglich zusätzliche Förderangebote, wie zB. Klassenförderunterricht, Leseförderung im Jahrgang 4 usw., werden bis zum 31.1.2021 nicht stattfinden. Den genauen Stundenplan erhalten Sie über Ihre Klassenlehrer/in.
Diesen teilen Sie bitte bis Freitag, den 8. Januar 8.00 Uhr mit, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt.
Betreuen Sie Ihr Kind zu Hause, brauchen Sie keine Mitteilung weitergeben.
Die Lehrkräfte werden Ihren Kindern bis spätestens Montagmorgen 7.45 Uhr Unterrichtsmaterialien zum Distanzunterricht für die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Sachunnterricht und Englisch zukommen lassen. Ob die Organisationsform als Tages- oder Wochenplan gewählt wird, obliegt jeder Lehrkraft. Hierbei werden viele Lehrkräfte über I Serv das Aufgabentool oder die E Mails nutzen. Auch hierzu erhalten Sie genaue Informationen zum Kommunikationswege über Ihre Lehrkräfte.
Alle Neuigkeiten für die gesamte Schulgemeinde finden Sie zeitnah immer unter dem Tool NEWS. Klassenspezifische Informationen erhalten Sie über Ihre Klassenlehrer/in.
Das Betreuungsangebot vor und nach dem Unterricht findet in gewohnter Form statt. Bitte teilen Sie Ihrer Gruppenleitung mit, wann Ihr Kind die Betreuung vom 11.1-31.1.2021 besuchen wird.
Falls Sie Fragen haben, oder Unklarheiten sind, melden Sie sich bitte.
Herzliche Grüße
Andrea Günther
Geänderte Corona Verordnung vom 1. Dezember 2020
Zum 1. Dezember 2020 ist die zweite Corona-Verordnung modifiziert worden.
Den vollständigen Elternbrief können Sie hier downloaden:
Hygienekonzept der Schule (Stand: November 2020)
Unsere Hygienebeauftragten haben ein Hygienekonzept der Schule ausgearbeitet, das Sie hier downloaden können:
Allgemeinverfügung des LDK vom 26.10.20
25.09.20: Verhalten bei ausstehendem Testergebnis/Quarantäne
Liebe Eltern,
in dieser Woche erhielten die Schulen neue Informationen vom Hessischen Kultusministerium im Umgang mit einem bestätigten Covid-19 Fall im Umfeld unserer Schülerschaft.
Aus dem gegebenem Anlass (bestätigter Covid-19 Fall an der Johann-Textor Schule) möchte ich Sie darüber informieren, welche Auswirkung eine Testung/Quarantäne auf Covid-19 in Ihrem Hausstand oder in Ihrem Umfeld auf Sie und Ihre Kinder bzw. auf die Schule hat.
- Sollte bei Ihnen oder einem Angehörigen Ihres Hausstandes eine Testung geplant oder durchgeführt worden sein, müssen Sie uns unverzüglich informieren. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses, dürfen Ihre Kinder die Schule nicht betreten. Bitte informieren Sie uns auch über das Testergebnis, damit Ihr Kind zeitnah die Schule wieder besuchen kann.
- Sollten Sie oder ein Angehöriger Ihres Hausstandes sich in einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne) aufgrund einer möglichen Infektion mit Covid-19 befinden, dürfen alle im Haushalt lebenden Personen Schulen nicht betreten. Das gilt dann auch für Geschwisterkinder (unter 12 Jahre) und zwar so lange, bis das Gesundheitsamt die Quarantäne beendet. Das Fehlen Ihres Kindes gilt als entschuldigt. Bitte informieren Sie uns auch in diesem Fall, damit wir die entsprechenden Kinder mit Aufgaben versorgen können. Alle weiteren Informationen erhalten Sie vom Gesundheitsamt.
Nachzulesen sind diese Regelungen in der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_stand_1909.pdf).
13.08.20: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Das vollständige Schreiben vom HKM finden Sie hier: