Wechselunterricht ab 22. Februar 2021

Der Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 4 startet ab 22. Februar. Eine Mitteilung in welchem Wechselmodell (tageweise oder wochenweise) der Unterricht erfolgen wird erhalten Sie in Kürze. Auch die damit verbundenen organisatorischen Veränderungen. Sichergestellt ist, dass Geschwisterkinder immer am gleichen Tag im Präsenzunterricht sind.

Einrichtung einer Notbetreuung
Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern

– wo beide Elternteile oder Erziehungsberechtigten berufstätig sind, egal ob im Homeoffice oder in Präsenzform 

– wo beide Elternteile oder Erziehungsberechtigte einem Studium oder einer Ausbildung nachgehen

– für alleinerziehende Eltern oder Erziehungsberechtigte die berufstätig oder studieren und allein für die Pflege und Erziehung sorgen

– die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist

– ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert 

– die häusliche Situation außergewöhnlich und schwerwiegend belastet ist und eine schulische Betreuung im  häuslichen Umfeld nicht möglich ist

Eine Anmeldung ist tage-oder wochenweise möglich.

Um Ihre Berufstätigkeit nachweisen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.Das entsprechende Formular finden Sie im Anhang.

Ich bitte Sie vorab, bitte teilen Sie Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer möglichst sehr zeitnah mit, ob Ihr Kind an der Notbetreuung teilnimmt. 

Aufgrund personeller Reccourcen wird die Notbetreuung auch von nichtpädagogischen Personal durchgeführt, so dass in der Notbetreuung kein Unterricht wie im Präsenzunterricht stattfindet, sondern die Kinder ihre Aufgaben vom Tages-oder Wochenplan mit Betreuung bearbeiten.

Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1 – sog. Alltagsmaske, Community-Maske (Masken aus Stoff genäht)Dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigungoder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Nach Möglichkeit sind in allen Jahrgangsstufen medizinische Gesichtsmasken (sog. OP-Masken) zu tragen. Im Bus- und Bahnverkehr gilt weiterhin die Regelung, der FFP2 oder OP-Maskenpflicht.

Das Schreiben des Kultusministers und die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier als Download:

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Klassenlehrkräfte und ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Andrea Günther

Schulleiterin i.K.