Mittagessen
Update Schuljahr 2024/25: Der Preis für das Mittagessen wird max. 4,00€ betragen. Die Differenz zum Verkaufspreis des Caterers wird vom Schulträger (Lahn-Dill-Kreis) übernommen. Das ganze Schreiben vom Kreis finden Sie hier:
Mittagessen am AG Tag und in der pädagogischen Mittagsbetreuung:
Die Mittelpunktgrundschule Haiger bietet an 5 Tagen (Mo. – Fr.) zwischen 11.50 und 14:00 Uhr ein Mittagessen zum Preis von 4,00 € an. Das Mittagessen kann an einem oder mehreren Tagen gebucht werden. Es beinhaltet neben der Hauptspeise mit Beilagen oder Salat, einen Nachtisch sowie Mineralwasser als Tischgetränk.
Mit unserem Caterer Kretzer aus Allendorf haben wir einen regionalen Anbieter gefunden, der auf frisches, gesundes und ausgewogenes Essen Wert legt. Regelmäßige Umfragen und die Essenszahlen bestätigen dies.
Kinder, die nicht am Mittagstisch teilnehmen, essen in der Mittagspause ihr mitgebrachtes Essen. Eltern, die Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld) beziehen oder aufgrund des geringen Einkommens die Kosten nicht tragen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen des Bildungspaketes zu stellen.
Hinweise zur Abrechnung des warmen Mittagessens:
Die Abrechnung des Mittagessens am AG Tag erfolgt per Lastschrift (hier Link zum Formular der Lastschriftvereinbarung) oder per Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie immer kurz vor dem Zyklusende mit der Bitte um Überweisung des angegebenen Betrages. Bei Nichteingang des Rechnungsbetrages, wird gemahnt, nach der 2. Mahnung kann ihr Kind nicht mehr mitessen.
Wenn ein Lastschriftverfahren oder eine Abrechnung nach Rechnung vereinbart ist, Ihr Kind aber nicht mehr am Mittagessen teilnehmen möchte, müssen Sie rechtzeitig zum Zyklusende (jeweils zum Halbjahreswechsel) das Essen schriftlich kündigen. Sie erhalten dann eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Alle Lastschriftverfahren der Viertklässler werden automatisch mit Beginn der Sommerferien aufgrund des Schulwechsels aufgehoben.
Bei kurzfristiger Erkrankung oder einer anderen kurzfristigen Verhinderung ist eine Erstattung des bezahlten Essensbetrages nicht möglich.
Wenn Ihr Kind längerfristig erkrankt ist, oder aus anderen Gründen die Schule längerfristig nicht besucht, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit, damit das Essen abbestellt werden kann.
Seit Beginn des Schuljahres 2019/20 gilt, dass die Eltern, deren Kind in der pädagogischen Mittagsbetreuung angemeldet ist, keine separate Rechnung für das Mittagessen am AG Tag mehr erhalten.